Eckpunkte zum Vorsitz
- Der Verbandsvorsitzende und seine zwei Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte regelmäßig für 2 Jahre gewählt.
- Er vollzieht die Beschlüsse, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt den Planungsverband nach außen.
- Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss.