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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im – vom Staat – übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 8 BayLplG).
Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms erstellt. Aktuell muss der Regionalplan an die Inhalte des LEP 2013 angepasst werden. Dies wird innerhalb einer von der Verbandsversammlung beschlossenen Gesamtfortschreibung erfolgen.

Arbeitsgrundlage ist die Verbandssatzung ( PDF 94 KB).