Planungsverband
Region Ingolstadt

Regionalplanung für die Region 10

Das Konzept des Regionalplans

Leitlinie der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Sie führt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen zu einer dauerhaften, ausgewogenen sowie umweltgerechten Ordnung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, ohne die charakteristischen Eigenarten der Region zu verlieren. Er dient als langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept für die Region 10 Ingolstadt.
Konzept des Regionalplan

Woraus besteht der Regionalplan?

Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume der Region formuliert. Der Regionalplan besteht aus
⇒ einem textlichen Teil mit den Zielen und Grundsätzen,
⇒ inkl. der Begründung und

⇒ Karten mit der zeichnerischen Darstellung von Zielen.

Was steht im Regionalplan?

Der Regionalplan enthält Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie z.B.

  • die Ausweisung von Kleinzentren,
  • Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung und
  • gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete z.B. zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.

Grundlage für die Gestaltung der Regionalplankarten sind die Bekanntmachung „Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan“ sowie der „Planzeichenkatalog für die Regionalplanung“ mit entsprechenden Erläuterungen.

Rechtliche Einordnung

Was sind Ziele und Grundsätze?

  • Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten textlichen oder zeichnerischen Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (Art. 2 Nr. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz). Sie können nicht mehr abgewogen werden.
  • Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (Art. 2 Nr. 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz).
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