Planungsausschuss – Was ist das?
Dem Planungsausschuss gehören neben der Verbandsvorsitzenden 12 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise an. Die Mitglieder des Planungsauschusses werden von den Verbandsräten der jeweils zu vertretenden Gruppe für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane, der Verbandsmitglieder bestellt.
⇒ 12 Vertreter:
3 Vertreter der kreisfreien Städte, 4 Vertreter der Landkreise und 5 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden
⇒ Sitzungstermine des Planungsausschusses
Aufgaben
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Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans
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Beschlussfassung zu Teilfortschreibungen des Regionalplans
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Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird
- Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung
- sonstige Aufgaben