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Planungsausschuss – Was ist das?

Dem Planungsausschuss gehören neben dem Verbandsvorsitzenden 12 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise an. Die Mitglieder des Planungsauschusses werden von den Verbandsräten der jeweils zu vertretenden Gruppe für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane, der Verbandsmitglieder bestellt.

⇒ 12 Vertreter:
3 Vertreter der kreisfreien Städte, 4 Vertreter der Landkreise und 5 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden

Sitzungstermine des Planungsausschusses

Aufgaben