Rechtskräftige Karten als PDF
Zielkarten ▼
Wichtiger Hinweis zur Karte 1 und 1a ▼
Begründungskarten ▼
Karte A IV 1.1 | Zentrale Orte und Nahbereiche, Siedlungsschwerpunkt (PDF 102 KB) |
Karte A IV 1.5 | Zentrale Orte und Mittelbereiche, Siedlungsschwerpunkt (PDF 105 KB) |
Karte B I 8.3 | Landschaftlioche Vorbehaltsgebiete (PDF 834 KB) |
Karte B I 8.4 | Landschaftsräume (PDF 778 KB) |
Karte B I 9.2 | Regionale Grünzüge (PDF 392 KB) |
Karte B II 1.2 | Bewaldungsprozente (PDF 203 KB) |
Karte B IV 4 | Landschaft und Erholung – Erholungseinrichtungen (PDF 325 KB) |
Karte B IV 5 | Bodenschätze – Hauptverbreitungsgebiete und Abbaustandorte (PDF 318 KB) |
Karte B V 5.2 | Straßennetz (PDF 23 KB) |
Karte B V 8.3 | Richtfunkstrecken (PDF 305 KB) |
Allgemeine Hinweise
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert.
Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen.
Im Kartenfenster werden Teile der Kerninhalte des Regionalplans dargestellt.
Bestehende Nutzungen und Festsetzungen werden nicht abgebildet.
Die Darstellung ersetzt nicht die verbindliche Version des Regionalplans!
Die zeichnerischen Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit den entsprechenden textlichen Festlegungen der Regionalpläne verbindlich.
Weitere Interaktive Karten zum Thema Regionalplan auch über das Rauminformationssystem Bayern RISBY
Übersicht der Regionalmanagement-Initiativen in Oberbayern

Wo ist die Region Ingolstadt?
Die Region Ingolstadt setzt sich aus den drei Landkreisen
- Eichstätt,
- Neuburg-Schrobenhausen,
- Pfaffenhofen a.d.Ilm und
- der kreisfreien Stadt Ingolstadt,
sowie deren Gemeinden zusammen.

Was ist der Regionalplan?
Damit die Region auch in Zukunft lebenswert, ökonomisch leistungsfähig und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: der Regionalplan Ingolstadt!

Was ist eine Fortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans.

Was ist der Verband?
Die Organe des Planungsverbandes nach Art. 10 f. BayLplG sind:
- Verbandsvorsitzende
- Verbandsversammlung
- Planungsausschuss
unterstützt durch
- Geschäftsstelle
- Regionsbeauftragte

Wann sind Sitzungen?
In den Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des Planungsausschusses werden Fortschreibungen bzgl. des Regionalplans entschieden.

Wie lauten die Kontaktdaten?
Die Geschäftsstelle des Planungsverbands Region Ingolstadt steht ihnen gerne zur Verfügung
Telefon: 08421/70 – 436
Post: Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting
Was versteht man unter einer Regionalplanfortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans. Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms vom Planungsverband entwickelt. Durch die sich ständig ändernden äußerlichen Gegebenheiten wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelmäßig fortgeschrieben, d.h. weiterentwickelt. Für den Regionalplan bedeutet das, dass auch er fortgeschrieben werden muss.
Hintergründe zum Regionalplan
Der erste Regionalplan der Region 10 wurde erstmals am 25.07.1989 für verbindlich erklärt und ist am 30.12.1989 in Kraft getreten. Seitdem wird er immer wieder fortgeschrieben und damit an neue Entwicklungen angepasst.
Über den Regionsbeauftragten
Der Regionsbeauftragte ist das „Planungsbüro“ des regionalen Planungsverbandes. Er trägt dafür Sorge, dass die Beschlüsse und Aufträge der Verbandsorgane bei der Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans berücksichtigt werden. Er erstellt Arbeitsunterlagen und erstattet Gutachten für den regionalen Planungsverband.
Er hat seinen Sitz bei der Regierung von Oberbayern und kann dort die technischen Leistungen (z.B. Kartographie) in Anspruch nehmen. Er handelt gegenüber dem regionalen Planungsverband eigenverantwortlich.