Organisation des Planungsverbands Region Ingolstadt
Verbandsaufgaben
Der Planungsverband Region Ingolstadt hat die Aufgabe, die Region zu entwickeln und diese räumliche Entwicklung der Region fachübergreifend zu koordinieren, zu ordnen und zu sichern. Das Instrument dafür ist der Regionalplan. Er wird bei Bedarf fortgeschrieben und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Daneben ist der Planungsverband beratend tätig und wird an der Bauleitplanung der Gemeinden, der Aufstellung von Plänen der Fachbehörden und der Abstimmung größerer Projekte beteiligt. Er vertritt seine Mitglieder in allen Fragen der Raumordnung und Landesplanung.
Verbandsorganisation
Der Planungsverband Region Ingolstadt ist der Zusammenschluss der Gemeinden und Landkreise der Region Ingolstadt (Planungsregion 10) und besteht seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Landesplanungsgesetzes im Jahre 1973. Der Planungsverband ist nach Art. 5 Abs. 1 BayLplG Träger der Regionalplanung. Diese Aufgabe nimmt er im übertragenen Wirkungskreis wahr.
Der Planungsverband Region Ingolstadt ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Ingolstadt. Sie unterliegt der Aufsicht durch die höhere Landesplanungsbehörde.
Vom Gesetzgeber vorgegeben und durch die Satzung bestimmte Organe des Planungsverbandes sind der Verbandsvorsitzende, der Planungsausschuss und die Vollversammlung. Des weiteren ist die Geschäftstelle und der Regionsbeauftragte für den Planungsverband tätig:
Verbandsvorsitz
Der Verbandsvorsitzende leitet die Sitzungen der Verbandsorgane, denen er auch selbst angehört. Er ist zuständig für den Vollzug der Beschlüsse von Verbandsversammlung und Planungsausschuss und vertritt den Planungsverband nach außen. Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung regelmäßig für 2 Jahre gewählt.

Dr. Alfred Lehmann
Verbandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt |
Anton Knapp
1. stellvertretender Verbandsvorsitzender
Landrat des Landkreises Eichstätt
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Dr. Bernhard Gmehling
2. stellvertretender Verbandsvorsitzender
Oberbürgermeister der Großen Kreisstatt
Neuburg a.d. Donau |
Planungsausschuss
Der Planungsausschuss des Planungsverbandes setzt sich neben dem Verbandsvorsitzenden aus 5 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, 3 Vertretern der kreisfreien Städte und 4 Vertretern der Landkreise zusammen. Der Planungsausschuss ist für die Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans verantwortlich. Er beschließt über Teilfortschreibungen des Regionalplans und ist für die Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband beteiligt wird (z.B. Raumordnungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren), zuständig (Art.7 Abs.5 BayLplG).
Mitglieder des Planungsausschusses
Sitzungen des Planungsausschusses
Verbandsversammlung
In der Verbandsversammlung sind alle Mitglieder des Planungsverbandes Region Ingolstadt mit je einem Verbandsrat vertreten. Mitglieder des Planungsverbandes ist die kreisfreie Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm und die kreisangehörigen Gemeinden. Die Stimmenzahl, die jeder Verbandsrat auf sich vereinigt, richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden und seine Stellvertreter, beschließt über die Verbandssatzung sowie über Gesamtfortschreibungen des Regionalplans (Art.7 Abs.3 BayLplG).
Mitglieder der Verbandsversammlung
Stimmen und Stimmanteile der Mitglieder
Sitzungen der Verbandsversammlung
Geschäftsstelle und Regionsbeauftragter
Die Arbeit der Organe des regionalen Planungsverbandes werden durch die Geschäftsstelle und den Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberbayern unterstützt.
Die Verwaltungsgeschäfte und Koordinationsaufgaben werden von der Geschäftsstelle bei der Dienstelle Ingolstadt des Landratsamtes Eichstätt geführt. Geschäftsführer ist Herr Franz Kratzer.
Geschäftsstelle Planungsverband Region Ingolstadt
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| Auf der Schanz 39 |
Tel. 0841 / 306 - 436 |
| 85049 Ingolstadt |
Fax. 0841 / 306 - 488 |
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rpv-in@lra-ei.bayern.de |
Der Regionsbeauftragte ist das „Planungsbüro“ des regionalen Planungsverbandes. Er ist bei der Regierung von Oberbayern für den Planungsverband tätig. Er trägt u.a. dafür Sorge, dass die Beschlüsse und Aufträge der Verbandsorgane bei der Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans berücksichtigt werden. Er erstellt die notwendigen Arbeitsunterlagen und fertigt Gutachten für den Regionalen Planungsverband an.
Er hat seinen Sitz bei der Regierung von Oberbayern und kann dort die technischen Leistungen (z.B. Kartografie) in Anspruch nehmen. Er handelt gegenüber dem regionalen Planungsverband eigenverantwortlich.
Dr. Sebastian Wagner
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Tel. 089 / 2176 - 2156
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| Maximilianstr. 39 |
Fax. 089 / 2176 – 40 2156 |
| 80534 München |
Email |
Die Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
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Arbeitsgrundlagen des Planungsverbandes Region Ingolstadt |
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Gesetze und Verordnungen des Bundes |
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Gesetze und Verordnungen des Landes |
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