| Der Regionalplan der Region Ingolstadt |
| Die Darstellung des Regionalplans soll einen schnellen Einblick in aktuelle Regionalplaninhalte ermöglichen, ersetzt jedoch nicht die im Amtsblatt der Regierung von Oberbayern veröffentlichte Originalversion des Regionalplans, die allein verbindlich ist. | |
| Textband |
|
Der Regionalplan besteht aus Festlegungen – Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung – und aus deren Begründung (gemäß Art. 11 Abs. 1 und 2 BayLplG sowie Art. 11 Abs. 3 BayLplG). Eine Verpflichtung zur Anpassung geht allein von den Zielen und nicht von den Grundsätzen bzw. deren Begründung aus. |
![]() |
| Kartenband |
|
Zeichnerischen Darstellungen kommt im Regionalplan der Charakter einer überörtlichen weiträumigen Planung zu. Flächenhafte und linienförmige Festsetzungen beinhalten auch dann keine parzellenscharfen Abgrenzungen, wenn sie sich mit kartierten Bestandsdarstellungen decken. Von den Zielkarten geht ebenfalls eine Verpflichtung zur Anpassung aus. |
![]() |
| Fortschreibungen | |
| Der Regionalplan Ingolstadt wurde erstmals am 25.07.1989 für verbindlich erklärt und ist am 30.12.1989 in Kraft getreten. Inzwischen ist der Regionalplan grundlegend überarbeitet worden. Der rechtswirksame Stand kann aus den Text- und Kartenteil entnommen werden. | |

