Regionalplan Ingolstadt
1. Ausgabe

 





Vorwort

Für die im geographischen Herzen Bayerns gelegene Region liegt jetzt mit dem verbindlichen Regionalplan Ingolstadt ein ausgewogenes Konzept zur Entfaltung unseres Lebensraumes vor.
Die am 1.Juli 1972 aus Gemeinden von vier Regierungsbezirken gebildete Region verfügt nunmehr über Leitbilder, Perspektiven und Ziele für die Entwicklung aller Teilräume der Region.

Von den Organen des Planungsverbandes wurden in zahlreichen, oft langen und mühevollen Sitzungen Ziele beraten und beschlossen. Sie stellen ein vom einvernehmlichen Willen der Mitglieder des Planungsverbandes getragenes Instrument zur Entwicklung unserer Region dar.
Der Regionalplan zeigt damit Möglichkeiten auf, Antworten auf ökologische und ökonomisch orientierte Fragestellungen zu geben.

Im überfachlichen Teil stehen die Ziele zum Ausbau der zentralen Orte und zur Entwicklung der Gemeinden, die regionalplanerische Funktionen übernehmen sollen, im Vordergrund.
Im fachlichen Teil liegt ein Schwerpunkt in der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. So wurden zum Schutz von Natur und Landschaft flußbegleitende Grünzüge, 11 landschaftliche Vorbehaltsgebiete. 40 Landschaftsschutzgebiete und 15 Naturschutzgebiete festgesetzt. Diese Ausweisungen erstrecken sich über die gesamte Region und sind nahezu vollständig miteinander vernetzt. Der nördliche Teil der Region liegt im Naturpark Altmühltal. Hier gilt es vor allem, das naturräumliche Potential für Erholung und Fremdenverkehr weiter zu erschließen. Im Donauraum liegen überwiegend die Wälder, die zu Bannwald erklärt werden sollen. In diesem Gebiet konzentrieren sich aber auch die Lagerstätten für Kies und Sand, von denen Teile zur Sicherung der kies- und sandverarbeitenden Industrie als Vorrang- und Vorbehaltsfläche ausgewiesen wurden.
Für den südlichen, weitgehend agrarstrukturell geprägten Teil der Region gilt als ein hervorragendes Ziel die Sicherung des Fortbestandes der Land- und Forstwirtschaft mit ihren weit über die Regionsgrenzen hinaus bekannten Sonderkulturen Hopfen und Spargel.
Um die Unausgeglichenheit der Branchen- und Betriebsgrößenstruktur abzubauen, soll nachdrücklich auf eine Ergänzung der sektoralen Wirtschaftsstruktur durch neue Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie wissenschaftlicher und technologischer Einrichtungen hingewirkt werden.
Es liegt im Wesen eines so umfassenden Planwerkes, daß es die entwicklungsrelevanten Fragestellungen im Zuge der Erstaufstellung nicht alle in der gleichen Feinkörnigkeit behandeln kann. Deshalb hat der Planungsausschuß bereits die Fortschreibung beschlossen.
Mit der fortwährenden Überprüfung soll sich der Regionalplan Ingolstadt den ändernden Gegebenheiten und neuen Anforderungen im mittelbayerischen Zentralraum anpassen. Dabei ist nicht nur eine Neubewertung der Region generell vorgesehen, sondern auch Anpassungen in Teilbereichen, wie sie sich u. a. aus den Auswirkungen des nahe der südlichen Regionsgrenze gelegenen neuen Verkehrsflughafens München ergeben.

Ich danke allen, die an der Erarbeitung unseres Regionalplans mitgewirkt haben, insbesondere der Regionalplanungsstelle, der Geschäftsstelle und allen Mitgliedern der Organe unseres Verbandes.

Ingolstadt, den 27. September 1989

Peter Schnell

Oberbürgermeister
Verbandsvorsitzender

Seitenanfang Seitenanfang

Beschlüsse und Verbindlicherklärung

Regionalplan Ingolstadt gemäß Beschlüssen der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Ingolstadt vom 11. März 1988 und vom 30. November 1989.

Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 25.07.1989 Nr. 5472-422-41733.

Ingolstadt, den 27. September 1989
Planungsverband Region Ingolstadt

Peter Schnell
Oberbürgermeister
Verbandsvorsitzender

 

Der Regionalplan tritt am 30. Dezember 1989 in Kraft.

Der Regionalplan besteht gemäß Art. 4 Abs. 2 BayLplG aus Zielen der Raumordnung und Landesplanung und deren Begründung.

Die Ziele (Textteil) und die zeichnerisch verbindlichen Darstellungen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung in den Karten 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e, 2f, 2g, 3, 3a, 3b, 3c und 3d wurden nach Abschluß des vorgeschriebenen Verfahrens gem. Art. 18 Abs. 2 BayLplG für verbindlich erklärt.

Eine Verpflichtung zur Anpassung und Beachtung geht allein von den Zielen und nicht von deren Begründung aus.

Seitenanfang Seitenanfang

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung des Regionalplans der Region Ingolstadt (10) vom 04. Dezember 1989.

Auf Grund des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLplG – (ByRS 230-1-U) hat das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien den Regionalplan der Region Ingolstadt (10) für verbindlich erklärt. Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans umfaßt die gesamte Region Ingolstadt (Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP – vom 3. Mai 1984 GVBI S. 121, ber. S. 337, geändert durch Verordnung vom 17. Mai 1988 GVBl S. 114 BayRS 230-1-5-U-Anlage zu § 1 Teil A II 7, Anhang 5).

Der Regionalplan ist bei der kreisfreien Stadt Ingolstadt sowie bei den Landratsämtern Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Einsichtnahme für jedermann ab 30. Dezember 1989 ausgelegt. Die Auslegungszeiten richten sich nach den jeweils festgelegten Zeiten für den Parteiverkehr.
Der Regionalplan tritt am 30. Dezember 1989 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Teilabschnitt „Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)" des Regionalplans der Region Ingolstadt (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 09. März 1979 GVBl S. 74 BayRS 230-1-8-U) außer Kraft.

München, den 04. Dezember 1989.

Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen

Alfred Dick
Staatsminister

Seitenanfang Seitenanfang

 

Vorbemerkungen
  1. Zeitpunkt und Umfang der Verwirklichung der Planungen und Maßnahmen bemessen sich nach den verfügbaren öffentlichen Mitteln. Die für die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung maßgeblichen raumwirksamen öffentlichen Investitionen sind im Investitionsteil des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) regionsweise dargestellt und werden alle zwei Jahre fortgeschrieben.
     
  2. Der am 01. Mai 1979 in Kraft getretene Teilabschnitt des Regionalplans „Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)" wurde in den Regionalplan übernommen.

    Die Zuordnung der Gemeinden zu den einzelnen Nahbereichen soll überprüft und fortgeschrieben werden, wenn sich die der seinerzeitigen Zuordnung zugrundegelegten Daten (z.B. aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung) entscheidend verändern oder im LEP neue Beurteilungskriterien aufgestellt werden.
     
  3. Zeichnerischen Darstellungen kommt im Regionalplan der Charakter einer überörtlichen weiträumigen Planung zu. Flächenhafte und linienförmige Festsetzungen beinhalten auch dann keine parzellenscharfen Abgrenzungen, wenn sie sich mit kartierten Bestandsdarstellungen decken.
Seitenanfang Seitenanfang

Präambel

Der Regionalplan Ingolstadt hat die Aufgabe, Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der Ebene der Region aufzustellen und fortzuschreiben. Er ist ein langfristiges Entwicklungskonzept, dessen Ziele für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich und für jeden Bürger eine zuverlässige Orientierungshilfe sind.

Der Regionalplan soll den Entscheidungsspielraum des Bürgers und der privaten Planungsträger erhalten und erweitern, nicht aber deren Entscheidungen ersetzen.

Stand - 30.12.1989

Seitenanfang Seitenanfang

zum Anfang der Seite zurück zum Anfang der Seite



 

Planungsverband Region Ingolstadt
Planungsverband Region Ingolstadt