Festlegung


B VI   Kultur und Sozialwesen

   
  Z
G
= Ziel
= Grundsatz

   
1
G Es ist von besonderer Bedeutung, dass durch die Ausstattung mit Bildungs- und Sozialeinrichtungen eine nachhaltige Chancengleichheit bei gesunden und attraktiven Lebensbedingungen in der Region erhalten und weiter verbessert wird. Das reiche Kulturerbe ist möglichst zu bewahren und soweit sinnvoll in moderne Entwicklungen einzubeziehen.

 

Teil B

Fachliche Festlegungen zur nachhaltigen Raumentwicklung

I
Natur und Landschaft
------------------------------------------------
Begründung

II
Nutzung natürlicher Ressourcen
-----------------------------
Begründung

III
Siedlungswesen mit Lärmschutzzonen
-----------------------------
Begründung

V
Verkehr und
Nachrichtenwesen

-----------------------------
Begründung

VI
Kultur und
Sozialwesen
-----------------------------
Begründung

2 G Die Angebote und Einrichtungen des Sozialwesens und der Kultur sind – soweit möglich - in ihrem gegenwärtigen Ausbauzustand zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern.
Der Bereitstellung von dauerhaften Angeboten und Einrichtungen ist Vorzug gegenüber Auslastungserfordernissen einzuräumen.
Die Einzugsbereiche von überörtlichen Einrichtungen sollten die Verflechtungsbereiche der zentralen Orte berücksichtigen.

   
3   Bildung und Kultur

   
3.1   Angebote der Erziehung, Bildung und Schulen

   
3.1.1 G Es ist anzustreben, dass die Kinder- und Jugendhilfe in jeder Gemeinde verstärkt vorbeugend kooperierend und partnerschaftlich tätig wird.

Jugendfreizeitstätten und Jugendzentren und Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit sind möglichst in ausreichendem Maße bereitzustellen.

   
3.1.2 Z Kindergärten sollen in jeder Gemeinde, außerschulische Einrichtungen möglichst in jeder Gemeinde in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

   
3.1.3 Z Grund- und Hauptschulen und Teilhauptschulen sollen soweit wie möglich erhalten werden.

Realschulen und Gymnasien sollen erhalten und teilweise ausgebaut werden. Im Nordwesten des Verdichtungsraumes Ingolstadt soll eine weiterführende Schule vorgesehen werden.

   
3.1.4 G Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind - soweit möglich – zu erhalten. Es ist anzustreben, die Kooperation mit Grund- und Hauptschulen zu verbessern.

Die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind möglichst zu erhalten und bedarfsgerecht auszugestalten.

   
3.1.5 G Es ist vorzusehen, das Netz der beruflichen Schulen, der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten. Dabei sind die Berufsschulen möglichst zu fachlich gegliederten Kompetenzzentren weiter zu entwickeln. Schwerpunkte sind vor allem in der Elektronik, im Leichtbau und Kraftfahrzeugbau anzustreben.

   
3.1.6 Z Die Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Fachhochschule Ingolstadt sollen weiter ausgebaut werden.

   
3.1.7 G In der Region ist verstärkt auf die Ansiedlung wissenschaftlicher Einrichtungen hinzuwirken. Es ist von besonderer Bedeutung, dass sie zusammen mit den anderen Bildungseinrichtungen in der Region in einem gemeinsamen Netzwerk mit den Wirtschaftsunternehmen die Voraussetzungen für ein regionsweites Lernen, Bilden, Weiterbilden und Forschen schaffen, so dass eine Größe und Intensität erreicht wird, die eine dauerhafte Entwicklung der Region gewährleisten.

   
3.1.8 G Mehr als bisher ist darauf hinzuwirken, dass die Erwachsenenbildung in ein Netzwerk von Bildungsanbietern eingebunden und die Qualität ihrer Angebote gesteigert wird. Die Angebote sind möglichst in allen Gemeinden, zumindest in allen zentralen Orten bereit zu stellen.

3.1.9

 

 

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G In allen Mittelzentren und im Oberzentrum Ingolstadt sind möglichst Bibliotheken mit einem umfassenden Angebot auch im gehobenen Bedarf einzurichten.

Zur Versorgung mit Medien des spezialisierten höheren Bedarfs ist ein enger Kontakt zu den Bibliotheken der Fachhochschulen, zur Universitätsbibliothek und zur Staatlichen Bibliothek Neuburg a.d.Donau anzustreben.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung kleinerer Büchereien für die Grundversorgung ist möglichst zu gewährleisten.

3.1.10   Die Versorgung mit Sportstätten soll erhalten und weiter verbessert werden.
3.2 G Die regionalen Besonderheiten in Heimatpflege, Brauchtum und die landschaftstypische Volkssprache sind möglichst zu erhalten. Dazu gehören insbesondere der Fortbestand der traditionellen Volks- und Bauerntheater und die Pflege der Volksmusik und des Volkstanzes. Daneben ist die besondere Pflege der zeitgenössischen Kunst und Kultur zu berücksichtigen.

3.3 Z

Neben den regional bedeutsamen Museen sollen die regionalen Schwerpunktmuseen, Kunstgalerien oder Heimatmuseen erhalten werden. Auf Ausbau und Förderung soll hingewirkt werden.

Regional bedeutsame Museen sind

   

im Landkreis Eichstätt

  • Eichstätt: Jura-Museum/Museum für Ur- und Frühgeschichte/ Willibaldsburg
  • Eichstätt: Domschatz- und Diözesanmuseum
  • Kipfenberg: Römer- und Bajuwarenmuseum

in der Stadt Ingolstadt

  • Bayerisches Armeemuseum
  • Deutsches Medizinhistorisches Museum
  • Museum für Konkrete Kunst
  • Stadtmuseum Ingolstadt
  • Alf Lechner Museum

im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

  • Neuburg a.d.Donau: Schlossmuseum Neuburg / Staatsgalerie flämische Barockmalerei
  • Neuburg a.d.Donau: Stadtmuseum im Weveldhaus
  • Neuburg a.d.Donau: Biohistoricum
  • Schrobenhausen: Europäisches Spargelmuseum
  • Schrobenhausen: Lenbach-Museum
  • Schrobenhausen: Museum im Pflegschloss
  • Kleinhohenried: Freilichtmuseum Donaumoos

im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

  • Wolnzach: Deutsches Hopfen-Museum
  • Manching: Keltisch-römisches Museum.
3.4
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G Kirchliche und profane Kulturdenkmäler, charakteristische historische Siedlungsformen, Baudenkmäler und Denkmäler der Technikgeschichte sind in ihrer Substanz und Funktion möglichst zu bewahren. Bodendenkmäler sind möglichst zu sichern.
Das Weltkulturerbe „Römischer Limes“ ist - soweit möglich – zu erhalten und erlebbarer zu machen.

 

4   Sozialwesen

4.1 G Das Netz der sozialpflegerischen Einrichtungen für die Behindertenhilfe, die psychiatrische Versorgung sowie für die Altenhilfe ist – so weit möglich - zu erhalten, bedarfsgerecht anzupassen und in Teilen weiter auszubauen. Die stationären Einrichtungen sind möglichst in zentralen Orten vorzusehen, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten. Es ist anzustreben, eine flächendeckende ambulante Versorgung in der Altenhilfe trotz disperser Siedlungsstruktur zu gewährleisten.

4.2 G Um die Bevölkerung in der gesamten Region bedarfsgerecht versorgen zu können, ist es notwendig, das vorhandene und funktional abgestufte Netz leistungsfähiger Krankenhäuser zu erhalten und so auszubauen, dass in der Region jede erforderliche Krankenhausleistung einschließlich der Versorgungsstufe III. angeboten werden kann. Dabei ist darauf hinzuwirken, die stationäre Psychiatrie möglichst dezentral bedarfsgerecht auszubauen.

Es ist von besonderer Bedeutung, die Versorgung mit Ärzten in der Region zu verbessern.
Auf die bedarfsgerechte und räumlich gleichwertige ambulante Versorgung mit Ärzten innerhalb der Region ist hinzuwirken. Als Standorte sind in der Regel die zentralen Orte anzustreben. Die Versorgung zumindest mit einem Allgemeinarzt, einem Facharzt und einem Zahnarzt ist in jedem Kleinzentrum anzustreben.

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Stand der letzten Bearbeitung: 01.03.2008

 

Planungsverband Region Ingolstadt
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