Festlegung

A IV  
Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkt
(Fassung 05. Mai 2006)

   
  Z
G
= Ziel
= Grundsatz

   
    Ausbau der zentralen Orte höherer Stufe
Bestimmung und Ausbau der Klein- und Unterzentren


   
1
G Es ist von besonderer Bedeutung, dass die zentralen Orte als Mittelpunkte des sozialen und wirtschaftlichen Lebens den Raum unter Wahrung ihrer ökologisch wertvollen Gebiete und natürlichen Potenziale zu entwickeln.

Die zentralen Orte sind in der Zielkarte 1 „Raumstruktur“ aufgeführt. Sie ist Bestandteil des Regionalplans.

 

Teil A

Überfachliche Festlegungen zur nachhaltigen Raumentwicklung

I
Leitbild
------------------------------------------------
Begründung

II
Raumstruktur
-----------------------------
Begründung

Karte 1

III
Gemeinden
-----------------------------
Begründung

IV
Zentrale Orte
und Siedlungsschwerpunkt
-----------------------------
Begründung
  Z
Dem Erhalt der zentralörtlichen Einrichtungen soll der Vorzug gegenüber Auslastungsbestrebungen eingeräumt werden.
   
         
2 Z
Als Kleinzentren zur Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs werden bestimmt:
   
   
  • im Landkreis Eichstätt:
    Altmannstein
    Denkendorf (E)
    Dollnstein
    Kipfenberg
    Nassenfels
    Pförring
    Titting (E)

  • im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
    Ehekirchen (E)
    Karlshuld
    Rennertshofen

  • im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm:
    Hohenwart
    Münchsmünster
    Reichertshausen
    Rohrbach (E)
    Scheyern
    Schweitenkirchen (E)
   
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  Die Kleinzentren Denkendorf, Ehekirchen, Rohrbach, Schweitenkirchen und Titting sollen bevorzugt entwickelt werden (E).
     
3 G Ausbau der Kleinzentren
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  In den Kleinzentren Denkendorf, Dollnstein, Hohenwart, Karlshuld, Münchsmünster, Nassenfels, Reichertshausen, Rohrbach, Scheyern, Schweitenkirchen und Titting ist auf eine Ausweitung der gewerblichen Entwicklung und des Angebots an Arbeitsstellen hinzuwirken.

Vor allem in den Kleinzentren, Denkendorf, Dollnstein, Ehekirchen, Hohenwart, Münchsmünster, Nassenfels, Pförring , Reichertshausen, Rennertshofen, Rohrbach, Scheyern, Schweitenkirchen und Titting soll auf eine Stärkung der Einkaufszentralität hinzuwirken.

Es ist anzustreben, dass die Kleinzentren Hohenwart, Karlshuld, Münchsmünster, Scheyern und Titting insbesondere Funktionen des Bildungs- und Erziehungswesens sowie der kulturellen Angelegenheiten erfüllen können.

Es ist anzustreben, dass die Kleinzentren Karlshuld, Münchsmünster, Kipfenberg und Scheyern insbesondere Funktionen des Gesundheits- und Sozialwesens erfüllen können. Dabei sind in Karlshuld und Scheyern Einrichtungen der Altenpflege vorzusehen. Diese Funktionen sind vom Kleinzentrum Kipfenberg möglichst für mehrere Gemeinden zu übernehmen.

     
4 Z
Als Unterzentren zur Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs werden bestimmt:
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  • im Landkreis Eichstätt:
    Gaimersheim
    Kösching/Großmehring

  • im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
    Burgheim

  • im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm:
    Geisenfeld
    Manching
    Reichertshofen
    Vohburg a.d.Donau
    Wolnzach
     
5 G
Ausbau der Unterzentren
   

Es ist anzustreben, dass die Unterzentren insbesondere Funktionen der gewerblichen Entwicklung und der Erweiterung des Angebots an Arbeitsplätzen erfüllen. Dabei ist insbesondere in Reichertshofen auf den Ausbau des Dienstleistungssektors hinzuwirken.

In den Unterzentren Gaimersheim, Geisenfeld, Kösching/Großmehring und Manching ist insbesondere auf die Erfüllung der Funktionen des Bildungs- und Erziehungswesens sowie der kulturellen Angelegenheiten hinzuwirken. In Geisenfeld, Kösching/Großmehring und Manching ist es von besonderer Bedeutung, die Realschulen zu erhalten. In Gaimersheim ist es von besonderer Bedeutung, den Ausbau weiterführender Schulen vorzusehen.

Es ist anzustreben, dass die Unterzentren Burgheim und Kösching insbesondere Funktionen des Gesundheits- und Sozialwesens erfüllen.

     
6  
Bestimmung und Ausbau des Siedlungsschwerpunktes
     
6.1 Z
Die Gemeinde Lenting wird als Siedlungsschwerpunkt bestimmt.
     
6.2 G
Auf eine Stärkung der Einkaufszentralität ist hinzuwirken.
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Stand der letzten Bearbeitung: 01.03.2008

 

Planungsverband Region Ingolstadt
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