| Begründung |
| zu A IV | Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkt (Fassung 05. Mai 2006) |
| Z G |
= Ziel = Grundsatz |
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zu 1 |
G | Ausbau der zentralen Orte Zentrale Orte sind räumliche Konzentrationen von Einrichtungen und Funktionen. Sie sind das Ergebnis Jahrhunderte langer Entwicklungen. Diese Entwicklung soll durch die Festlegungen im Regionalplan optimiert vorangetrieben werden. Festlegung und Ausbau zentraler Orte sollen helfen, den Einsatz der vorhandenen Mittel und Kräfte auf die effizientesten Standorte zu orientieren. Mit den Ausbauzielen werden nicht nur das Ergebnis Jahrhunderte langer Entwicklung sondern auch der Ausbildungsprozess selbst, der zu diesem Ergebnis geführt hat, weiter vorangetrieben. In einem solchen Prozess bilden sich regelmäßig von einem innovativen Zentrum ausgehend kleine Ableger in seinem Umland, z.B. durch günstige Bodenpreise. Gleichzeitig überspringen die Neuerungen auch eine mehr oder weniger große Distanz und erfassen dort Gemeinwesen, die offen für Neuerungen sind, die mehr Möglichkeiten haben, den Wandel schnell aufnehmen und umsetzen zu können. Sie wachsen schneller als die Umgebung und werden dann selbst zu innovativen Zentren, zu Wachstumspolen, die in ihr Umland ausstrahlen. Auf diese Weise verbreitet sich eine Entwicklung von hochinnovativen Zentren ausgehend selbständig ins flache Land. Und im Laufe der Zeit wird auf diese Weise das Niveau aller Gemeinden angehoben. |
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| Aufgrund dieser Entwicklung bilden die zentralen Orte räumlich-soziale Schwerpunkte zur Daseinsvorsorge. Sie übernehmen überörtliche Versorgungsaufgaben für ihren Verflechtungs-bereich. Um in möglichst angemessener Entfernung eine ausreichende Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten, werden den zentralen Orten je nach Periodizität und Qualität die jeweiligen Aufgaben zugewiesen und entsprechend unterstützt. Ausbau der zentralen Orte höherer Stufe Da die Festlegungen der Regionalpläne lediglich Vorgaben zu zentralen Orten der Grundversorgung und zu Siedlungsschwerpunkten machen können (Art. 18 Abs.2 Nr. 1 BayLplG), sind Aussagen zum Ausbau höherer zentraler Orte in die Begründung aufgenommen: Die Ziele zum Ausbau der zentralen Orte höherer Stufe berücksichtigen die jeweilige Versorgungsaufgaben, die Ausstattung und die gegebene Struktur des Raumes. Die Mittelbereiche der Mittelzentren und des Oberzentrums Ingolstadt sind (als staatliche Planungsziele) aus der Begründungskarte „Zentrale Orte und Mittelbereiche“ entnommen (LEP 2003 A III 2.1.3.1 und 2.1.7 i.V.m. Verwaltungsatlas Bayern 1999 A 11.2 u.a.[*2]). Oberzentrum Ingolstadt Das Oberzentrum Ingolstadt soll seine oberzentralen Versorgungsaufgaben für die gesamte Region wahrnehmen und den qualitätvollen und zukunftsfähigen Ausbau von oberzentralen Funktionen und Einrichtungen gewährleisten. Insbesondere sollen angestrebt werden
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Die Bedeutung des Oberzentrums Ingolstadt hat sich seit der Aufstellung des Regionalplans1989 weiter verstärkt. Damals noch mögliches Oberzentrum ist es inzwischen als Oberzentrum bestimmt worden (LEP 2003 A III 2.1.3.2 und 2.2.2.1 i.V.m. Anhang 10 [*3]). Diese Zahlen belegen die dynamische Entwicklung des Oberzentrums mit seinem Umland. Dennoch wird es gerade in der Zukunft notwendig sein, sich den Herausforderungen an die Funktions- und Aufgabenvielfalt eines Oberzentrums zu stellen. Hier ist neben dem Erhalt und dem Ausbau der städtischen Funktionen der Ausbau als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort von besonderer Bedeutung. Neben dem unmittelbaren Ausbau von Gründerzentren, der Fachhochschule und der Universität kommt es wesentlich darauf an, ein Netzwerk dieser Einrichtungen mit der Wirtschaft, der Verwaltung und weiteren Akteuren zu schaffen.
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Mittelzentrum Eichstätt Das Mittelzentrum Eichstätt soll bevorzugt als mittelzentrales Versorgungszentrum erhalten und in seiner Tourismusfunktion ausgebaut werden. Insbesondere sollen angestrebt werden
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Die Bevölkerung im Mittelzentrum hat im Zeitraum 1993 – 2003 um 5 Prozent zugenommen und liegt damit über dem bayerischen Durchschnitt, ebenso die Entwicklung des Mittelbereichs mit 6 Prozent.
Ziel der Fachoberschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss zur Fachhochschulreife zu führen. Ein solches Angebot fehlt in Eichstätt. Die konjunkturelle Anfälligkeit ist aufgrund der Erwerbsstruktur zwar relativ gering, was sich auch in den Arbeitslosenzahlen widerspiegelt. Ein breiteres Spektrum an Arbeitsplätzen ist dennoch erstrebenswert. Deshalb sind weiterhin Voraussetzungen für Betriebsansiedlungen oder –erweiterungen zu schaffen. Dazu ist die Ausweisung von arbeitsplatzschaffenden Gewerbeflächen notwendig. Daneben gilt es, die für Eichstätt typische Steinindustrie zu erhalten. Im Bereich des Fremdenverkehrs ist eine Verlängerung der Saison anzustreben, wie sie z.B. mit einem verbesserten Tagungstourismus erreicht werden kann. Deshalb wird die Errichtung eines Tagungshotels auch im Hinblick auf Tagungen der Universität, der kirchlichen Stellen und verschiedener privater Unternehmen im Raum Eichstätt angestrebt. Städtebauliche und funktionale Mängel der historischen Bischofsstadt sind in der Altstadt weiterhin gegeben, so dass Sanierungsmaßnahmen unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes auch in Zukunft erforderlich bleiben. Ohne die Ortsumfahrung im Osten Eichstätts dürfte sich die notwendige künftige Weiterentwicklung jedoch nicht verwirklichen lassen. Eichstätt liegt nicht unmittelbar an einer überregionalen Bahnlinie. Um eine überregionale Anbindung - u.a. auch für die Studenten Eichstätts - zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Anbindung auch auf dem Schienenwege zu gewährleisten. |
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Mittelzentrum Neuburg a.d.Donau Das Mittelzentrum Neuburg a.d.Donau soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.
Insbesondere sollen angestrebt werden
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Die Bevölkerungsveränderung der letzten 10 Jahre bis 2003 betrug in Neuburg a.d.Donau 6 im Mittelbereich sogar knapp 9 Prozent. In Bayern lag sie bei 4. Beträchtliche Anstrengungen bei der Sanierung der oberen und unteren Altstadt haben zu einem Belebungseffekt geführt, den es zu erhalten gilt. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig, um die hohe Qualität und Bedeutung vor allem der oberen Altstadt zu sichern. |
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Mittelzentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm Das Mittelzentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden. Insbesondere sollen angestrebt werden
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Die Bevölkerung im Mittelzentrum hat im Zeitraum 1993 – 2003 um 10 Prozent zugenommen und liegt damit über dem bayerischen Durchschnitt (knapp 5), ebenso die Entwicklung des Mittelbereichs mit 13 Prozent. Auch der Beschäftigten-Anteil hat sich zwischen 1999 und 2003 um über 4 Prozent erhöht, in Bayern durchschnittlich lediglich um knapp 2 Prozent. Die mittlere Arbeitslosenquote von 2001-2003 lag bei 5, in Bayern bei 6 Prozent. Der Pendleranteil in den Verdichtungsraum München liegt relativ hoch. Um die Eigenständigkeit des Mittelbereichs zu stärken, sollte das Arbeitsplatzangebot ausgeweitet werden. Bedarf besteht in allen Branchen, insbesondere im Dienstleistungs-bereich. |
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Mittelzentrum Schrobenhausen |
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Das Mittelzentrum Schrobenhausen soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden. Insbesondere sollen angestrebt werden
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Die Bevölkerungsveränderung der letzten 10 Jahre bis 2003 lag in Schrobenhausen im bayerischen Durchschnitt, im Mittelbereich mit 7 Prozent darüber. Trotz der positiven Bevölkerungsentwicklung verringerte sich die Zahl der Beschäftigten zwischen 1999 und 2003 um 2 Prozent, während sie in Bayern um 2 Prozent stieg. Dazu gehören auch Bemühungen, Bildungseinrichtungen zu erhalten und soziale Einrichtungen in Anbetracht der demografischen Verschiebungen zu sichern und vorzuhalten.
Zwar haben sich die Einkaufsbedingungen im Mittelzentrum Schrobenhausen verbessert. Um den Kaufkraftabfluss jedoch noch weiter zu verringern, sollte die Versorgung noch verbessert werden. Dazu gehört auch, die Altstadt weiter verkehrlich zu beruhigen und für Bewohner und Besucher wieder attraktiv zu machen. Die Paartalbahn zwischen Ingolstadt und Augsburg wurde immer wieder in Frage gestellt. Ein Anschluss Schrobenhausens gerade als Zentrum eines Gebietes, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, ist jedoch dringend erforderlich. |
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Mögliches Mittelzentrum Beilngries Das mögliche Mittelzentrum Beilngries soll bevorzugt zu einem Mittelzentrum entwickelt werden (E). Insbesondere sollen angestrebt werden |
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Die Bevölkerungsveränderung der letzten 10 Jahre bis 2003 betrug in Beilngries 10, im Mittelbereich sogar 12 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war leicht positiv, blieb damit allerdings hinter der Entwicklung in Bayern mit knapp 2 Prozent (2003) zurück. Das mögliche Mittelzentrum Beilngries, das bevorzugt ausgebaut werden soll (LEP 2003 A III 2.1.3.2 und 2.2.2.1 i.V.m. Anhang 10 [*4]), bedarf darüber hinaus des Erhalts und des Ausbaus sozialer, erzieherischer und beruflicher Einrichtungen, um die volle mittelzentrale Ausstattung zu erreichen. Es dominiert eindeutig der Sommertourismus mit 64 %. Dementsprechend ist zur Verbesserung der Situation eine Verlängerung der Saison anzustreben. Die geplante Ortsumfahrung würde der Beruhigung und Aufwertung der Altstadt und damit auch dem Fremdenverkehr zugute kommen.
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| Z | Den zentralen Orten kommt abhängig von ihrer Einstufung die wichtige Aufgabe zu, die Einrichtungen bereitzustellen oder ihre Bereitstellung zu ermöglichen, die für die Versorgung der Bewohner ihres zentralörtlichen Verflechtungsbereiches notwendig sind. Um gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region zu ermöglichen, ist deshalb die Gewährleistung einer dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen sozialen, erzieherischen, schulischen und beruflichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang der Vorzug gegenüber Auslastungserfordernissen auch bei sinkender Bevölkerungszahl einzuräumen. |
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| Bestimmung und Ausbau der Klein- und Unterzentren | ||||
| zu 2 | Z | Kleinzentren |
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Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2003 sollen Kleinzentren die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs sicherstellen (A III 2.1.4.1 [*5]). Um diese Aufgaben erfüllen zu können, müssen die jeweiligen Gemeinden bestimmten Kriterien genügen (A III 2.1.3 i.V.m. der Begründung und ihrem Anhang). Die Kleinzentren waren erstmalig durch den vorgezogenen Teilabschnitt des Regionalplans „Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)“ vom 01.05.1979 nach den Auswahlgrundsätzen des Landesentwicklungsprogramms bestimmt worden. Mit der Fünften Änderung des Regionalplans Ingolstadt wurden die Gemeinden Denkendorf, Ehekirchen, Großmehring, Münchsmünster, Rohrbach, Schweitenkirchen und Titting am 31.03.1998 als Kleinzentren für verbindlich erklärt. Die Nahbereiche der Kleinzentren sind aus der Begründungskarte „Zentrale Orte und Nahbereiche“ ersichtlich.
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| zu 3 | G | Ausbau der Kleinzentren |
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Es ist Leitziel der bayerischen Landesentwicklungspolitik, gleichwertige, gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Um sie zu gewährleisten und um Abwanderungen aus dem ländlichen Raum und insbesondere seinen Teilräumen zu verhindern, die nachhaltig gestärkt werden sollen, ist eine Mindestausstattung der zentralen Orte sicher zu stellen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine negative Bevölkerungsentwicklung nicht auszuschließen ist. Eine fehlende Grundausstattung darf nicht der Grund für eine Abwanderung werden. Es handelt sich nach dem LEP 2003 (Anhang zur Begründung zu Ziel A III 2.1 [*6]) vor allem um die öffentlichen Einrichtungen wie die allgemein bildenden Grund- und Hauptschulen und soweit möglich auch Teilhauptschulen sowie die Einrichtungen der Pflegedienste und Altenpflege. Besondere Funktionen bei der gewerblichen Entwicklung: Besondere Funktionen bei der Einkaufszentralität: Die besonderen Funktionen im Bildungs- und Erziehungswesen:
In Scheyern bildet die staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft einen Kern für weitere Ansiedlungen. Der Sitz der Bayerischen Waldbauernschule ist aus Scheyern verlagert worden. Ein Ausgleich muss noch gefunden werden. Die besondere Funktion im Gesundheits- und Sozialwesen: |
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| zu 4 | Z | Unterzentren |
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Die Bestimmung von Unterzentren ist seit der Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes 2005 Aufgabe der regionalen Planungsverbände. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, müssen die jeweiligen Gemeinden bestimmten Kriterien genügen (LEP 2003 A III 2.1.3 i.V.m. Anhang zur Begründung [*8]). Neben den bisherigen Unterzentren Gaimersheim, Geisenfeld, Manching und Wolnzach werden fünf Gemeinden neu als Unterzentren bestimmt. Die bisherigen Kleinzentren Kösching und Großmehring bilden ein gemeinsames Unterzentrum. Um die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben zu gewährleisten, sieht das Landesentwicklungsprogramm einen landesplanerischen Vertrag zwischen den Partnern vor. Beide Gemeinden liegen mehr als 10 km vom Zentrum Ingolstadts entfernt (vergl. LEP A III 2.1.3.5). Die Nahbereiche der Unterzentren sind aus der Begründungskarte „Zentrale Orte und Nahbereiche“ ersichtlich. |
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| zu 5 | G | Ausbau der Unterzentren | ||
Besondere Funktionen bei der gewerblichen Entwicklung: Da die Auspendlerquote aus dem Süden der Region in den Verdichtungsraum München sehr hoch liegt, ist es notwendig, die Eigenständigkeit der Region zu stärken und dabei den ländlichen Raum aufzuwerten und weitsichtig Flächen vorzuhalten. Dazu sollen in der Nähe der BAB München-Ingolstadt bzw. München-Regensburg Voraussetzungen für zusätzliche gewerbliche Flächen geschaffen werden. Sie sollen vor allem in zentralen Orten vorgesehen werden, damit sich keine ungeordnete Siedlungsentwicklung entlang der BAB vollzieht und die erwirtschafteten Mittel am effektivsten eingesetzt, andererseits die günstigen verkehrlichen Voraussetzungen genutzt werden können. Günstige Voraussetzungen bieten Reichertshofen und Wolnzach. Dabei soll der Dienstleistungsbereich in Reichertshofen weiter ausgebaut werden. Zur weiteren, auch dezentralen Ansiedlung von Gewerbe, bietet sich aufgrund der zentralörtlichen Ausstattung auch Gaimersheim an. Burgheim liegt an der Verbindungslinie Ingolstadt-Donauwörth und bietet günstige topographische Voraussetzungen für die Ansieldung neuer gewerblicher Betriebe. Beim Ausbau der gewerblichen Funktionen soll darauf geachtet werden, vorhandene, bereits erschlossene bzw. brachliegende Flächen vorrangig zu nutzen. Besondere Funktionen im Bildungs- und Erziehungswesen sowie der kulturellen Angelegenheiten: Die besondere Funktion im Gesundheits- und Sozialwesen: |
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| zu 6 | Bestimmung und Ausbau des Siedlungsschwerpunktes | |||
zu 6.1 |
Z |
Die Gemeinde Lenting liegt im Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraumes Ingolstadt und erfüllt als Kleinzentrum die Kriterien für einen Siedlungsschwerpunkt gem. LEP 2003 A III 2.2.2.2 [*9]. Der Grundbedarf wird gedeckt und eine weitere Verbesserung der Versorgung ist aufgrund des Bevölkerungswachstums und der günstigen Lage an der BAB-Anschlussstelle zu erwarten.
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| zu 6.2 | G | Lenting verfügt zwar über verschiedene Einkaufsmöglichkeiten. Um jedoch im Rahmen des Bevölkerungswachstums die zentralörtliche Funktion zu stärken und die Versorgung zu verbessern, sollen weitere Ladengeschäfte angesiedelt werden. | ||
| vgl. LEP 2006 Begründungskarte zu A II 2.1.3.1 | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.1.3.2 (Z) i.V.m. A nhang 2 | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.1.6 i.V.m. Anhang 2 | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.1.4.1 (Z), LEP 2006 A II 2.1.4.3. (Z) i.V.m. Anhang 4 | ||||
| vgl. LEP Anhang 4 zu A II 2.1 | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.1.5.1 (Z) | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.1.4.3. (Z) i.V.m. Anhang 4 | ||||
| vgl. LEP 2006 A II 2.2.2.2 (Z) |






